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   LSG Hessen, 20.09.2007 - L 6 AY 5/07 ER   

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https://dejure.org/2007,12531
LSG Hessen, 20.09.2007 - L 6 AY 5/07 ER (https://dejure.org/2007,12531)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.09.2007 - L 6 AY 5/07 ER (https://dejure.org/2007,12531)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. September 2007 - L 6 AY 5/07 ER (https://dejure.org/2007,12531)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1a AsylbLG, § 2 Abs 1 AsylbLG, § 3 AsylbLG, SGB 12
    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer - Unzumutbarkeit der Ausreise - einstweiliger Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt schwerer und unzumutbarer Nachteile als Voraussetzung einer ausnahmsweise zulässigen Vorwegnahme einer Hauptsacheentscheidung im Eilverfahren; Offensichtliche Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes als maßgebliches Kriterium zur Bestimmung der Anforderungen an ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 2 Abs. 1; SGG § 86 b Abs. 2
    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsdauer, Rechtsmissbrauch, Zumutbarkeit, freiwillige Ausreise, in Deutschland geborene Kinder, Integration, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Rückwirkung, Eilbedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2007 - L 6 AY 5/07
    Nur dann ist das Verbleiben eines geduldeten Ausländers in Deutschland rechtsmissbräuchlich (BSG, Urteil vom 08.02.2007, Az. B 9b AY 1/06 R).

    Sofern die Unzumutbarkeit der Ausreise für die genannten Kinder bejaht wird, könnte es bereits aus diesem Grund für die Antragsteller zu 1. und 2. ebenfalls unzumutbar sein, aus Deutschland auszureisen, weil nur die Alternative gegeben wäre, die betreffenden Kinder in Deutschland zurückzulassen oder sie zu einem unzumutbaren Wechsel in das Westjordanland zu zwingen (vgl. zur Beurteilung einer solchen Fallgestaltung BSG, Urteil vom 08.02.2007, a.a.O).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2007 - L 6 AY 5/07
    Dem steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 12.05.2005, Az. 1 BvR 569/05) nicht entgegen, wonach in bestimmten Fällen nicht lediglich eine summarische, sondern eine abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage zu erfolgen hat.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2007 - L 6 AY 5/07
    Wegen des Gebotes, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -), ist von diesem Grundsatz jedoch dann abzuweichen, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare später nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69 ff.).
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2007 - L 6 AY 5/07
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Beschluss des 7. Senates des Hessischen Landessozialgerichts vom 29.06.2005, Az. L 7 AS 1/05 ER; Meyer-Ladewig, SGG, § 86b, Rdnr. 28).
  • LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AS 39/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2007 - L 6 AY 5/07
    Dies impliziert, dass höhere Leistungen im Rahmen einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich nur für die Zeit ab Eingang des Eilantrages bei Gericht und nicht auch für die Vergangenheit in Betracht kommen (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 26.10.2005, Az: L 7 AS 65/05 ER und vom 24.04.2006, Az: L 9 AS 39/06 ER).
  • LSG Hessen, 26.10.2005 - L 7 AS 65/05

    Einstweilige Anordnung - vergangener Zeitraum - Arbeitslosengeld II - Übernahme

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2007 - L 6 AY 5/07
    Dies impliziert, dass höhere Leistungen im Rahmen einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich nur für die Zeit ab Eingang des Eilantrages bei Gericht und nicht auch für die Vergangenheit in Betracht kommen (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 26.10.2005, Az: L 7 AS 65/05 ER und vom 24.04.2006, Az: L 9 AS 39/06 ER).
  • LSG Bayern, 28.06.2005 - L 11 B 212/05

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsdauer, Rechtsmissbrauch,

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2007 - L 6 AY 5/07
    Ist jedoch das soziokulturelle Existenzminimum durch diese Leistungen gesichert, so ist eine Eilbedürftigkeit im Hinblick auf die Erlangung der noch höheren Analogleistungen nach den Vorschriften des SGB XII nicht begründbar (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2005, Az. L 20 (9) B 37/05 SO ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28.06.2005, Az. L 11 B 212/05 AY ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2004 - L 16 B 15/04

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2007 - L 6 AY 5/07
    Ist die Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich begründet und das angegriffene Verwaltungshandeln offensichtlich rechtswidrig bzw. bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Leistungsträgers, so vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.05.2004, Az: L 16 B 15/04 KR ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31.07.2002, Az: L 18 B 237/01 V ER).
  • LSG Bayern, 31.07.2002 - L 18 B 237/01

    Anspruch auf Weiterzahlung der Versorgungsleistungen bis zum Abschluss eines

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2007 - L 6 AY 5/07
    Ist die Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich begründet und das angegriffene Verwaltungshandeln offensichtlich rechtswidrig bzw. bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Leistungsträgers, so vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.05.2004, Az: L 16 B 15/04 KR ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31.07.2002, Az: L 18 B 237/01 V ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 20 (9) B 37/05

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2007 - L 6 AY 5/07
    Ist jedoch das soziokulturelle Existenzminimum durch diese Leistungen gesichert, so ist eine Eilbedürftigkeit im Hinblick auf die Erlangung der noch höheren Analogleistungen nach den Vorschriften des SGB XII nicht begründbar (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2005, Az. L 20 (9) B 37/05 SO ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28.06.2005, Az. L 11 B 212/05 AY ER).
  • LSG Hessen, 27.03.2009 - L 6 AS 340/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berechnung des Zuschusses gem § 22 Abs 7 S 1

    Dies impliziert, dass höhere Leistungen im Rahmen einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich nur für die Zeit ab Eingang des Eilantrages bei Gericht und nicht auch für die Vergangenheit in Betracht kommen (vgl. Hessisches LSG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2005, Az.: L 7 AS 65/05 ER, vom 24. April 2006, Az.: L 9 AS 39/06 ER und vom 20. September 2007, Az.: L 6 AY 5/07 ER).
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